Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
unser therapeutischer Alltag ist hart, aber nicht so hart, wie die Stühle, auf denen wir unsere Fortbildungen absolvieren. Das habe ich für Sie geändert! Ich biete Ihnen, natürlich auch in Begleitung, mit meiner Firma inprovision die einmalige Chance, unsere Fortbildungsverpflichtung in einem traumhaften Rahmen zu erfüllen.
7 Tage 5 Sterne 40 Punkte
So könnte man das exklusive Angebot von inprovision auf den Punkt bringen.
Unsere Fortbildungen
Die Anzahl der Fortbildungsteilnehmer ist bei den meisten Reisen auf 18, maximal 22 limitiert. Durchgeführt werden insgesamt 10 Fortbildungseinheiten a 2h15min, bestehend aus einem Impulsreferat mit anschließenden kollegialem Austausch. Bei Buchung einer 1-wöchigen Reise werden 40 Fortbildungspunkte erreicht. Die Fortbildungsdetails finden Sie unter dem Punkt: Reise.
Unsere Hotels
Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Hotels ist das Ambiente, in denen wir unsere Fortbildungen abhalten können. Um einen persönlichen und vertrauensvollen Austausch zu ermöglichen, haben alle Hotels, neben den üblichen Konferenzräumen, einen abgegrenzten Lounge-Bereich (am Strand, im Garten, auf der Terrasse, etc.), der uns zur Verfügung gestellt wird. Zudem bezieht sich die Auswahl ausschließlich auf individuell gestaltete Hotels, die vom herkömmlichen, uniformen Stil der großen Ketten abweichen. Es erwarten Sie eine ausgefallene Inneneinrichtung, ein perfekter Service, kulinarische Genüsse in einer wunderbaren, naturverbundenen Umgebung. Die Hotels sind handverlesen, wurden von mir besichtigt und getestet.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen interessante und zum Teil auch außergewöhnliche Zusatzangebote, wie Tages- und Halbtagesausflüge, sportliche Aktivitäten, Spa und vieles mehr, damit Sie und Ihr Reisepartner auf eine besondere Art und Weise Land und Leute kennen lernen können.
Die steuerliche Absetzbarkeit
Inprovision schafft die Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit, die in Ihrer individuellen Steuererklärung berücksichtigt werden muss. Nach der bisherigen Finanzrechtsprechung können Sie von einer bis zu 50% Anrechenbarkeit auf den Reisepreis ausgehen. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur in Verbindung mit der Teilnahme an dem Fortbildungsangebot.
Näheres erfahren Sie unter folgendem Link:
http://www.akademie.de/...
Ich freue mich auf Sie und wünsche uns eine lehrreiche und vor allen Dingen wunderschöne Zeit.
Ihr Jörg Willms
Geschäftsführer